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Die KI-Verordnung, wenn du kein Konzern bist

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3 Minuten Lesezeit

Die europäische KI-Verordnung wird meistens so erklärt, als wäre sie ein Problem für Konzerne. Für die meisten Selbstständigen und kleinen Betriebe ist sie vor allem eines: überschaubar. Man muss nur wissen, welcher Teil einen überhaupt betrifft.

Du bist fast immer Anwender, nicht Anbieter

Die Verordnung unterscheidet zwischen denen, die KI-Systeme entwickeln und anbieten, und denen, die sie benutzen. Wenn du ChatGPT für deine Angebotstexte verwendest, ein KI-Tool in deinen Newsletter einbindest oder Bilder generierst, bist du Anwender. Der weitaus größere Teil der Pflichten richtet sich an die Anbieter.

Das ändert sich erst, wenn du selbst ein KI-System unter deinem Namen in Verkehr bringst – etwa einen Chatbot als Produkt verkaufst. Für die allermeisten Leserinnen und Leser dieser Seite ist das nicht der Fall.

Die eine Pflicht, die praktisch jeden trifft

Es gibt eine Anforderung, die schon seit Februar 2025 gilt und die gern übersehen wird: KI-Kompetenz. Wer KI-Systeme im Unternehmen einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, hinreichend verstehen, was sie da tun – Möglichkeiten, Grenzen und Risiken.

Das klingt nach Bürokratie und ist in Wahrheit vernünftig. Für einen Ein-Personen-Betrieb heißt es: Du solltest wissen, warum ein Modell falsche Antworten geben kann und was nicht ins Eingabefeld gehört. Für einen Betrieb mit Angestellten heißt es: eine kurze, dokumentierte Einweisung, eine schriftliche Regel, fertig. Es gibt keine Prüfung und kein Zertifikat, das jemand von dir verlangt.

Was du kennzeichnen musst

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzanforderungen. Für die Praxis heißen sie im Kern:

  • Wenn Menschen mit einem KI-System interagieren, müssen sie das erkennen können. Ein Chatbot auf deiner Website muss sich als solcher zu erkennen geben.
  • Künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Töne und Videos, die echt wirken sollen, müssen als solche gekennzeichnet werden.

Für redaktionelle Texte, die du mit KI-Unterstützung schreibst und selbst verantwortest, verlangt die Verordnung keine Kennzeichnung im Fließtext. Ein ehrlicher Hinweis an passender Stelle – so wie im Impressum dieser Seite – ist trotzdem keine schlechte Idee. Nicht wegen der Vorschrift, sondern weil Leser es merken, wenn man so tut, als hätte man Hilfe gehabt, die man nicht hatte, oder umgekehrt.

Der Teil, der gerade in Bewegung ist

Für sogenannte Hochrisiko-Systeme – KI in Personalauswahl, Kreditvergabe, Bildung, kritischer Infrastruktur – gelten deutlich schärfere Anforderungen. Der Zeitplan dafür ist 2026 im Rahmen eines Änderungspakets der EU-Kommission neu verhandelt worden, und die Fristen haben sich verschoben.

Bewusst ohne Datum

Ich nenne hier absichtlich keine konkrete Frist für die Hochrisiko-Pflichten. Der Stand war zuletzt widersprüchlich, und eine falsche Jahreszahl in einem Rechtsthema ist schlimmer als gar keine. Wenn du in einem der genannten Bereiche arbeitest, lass dir den aktuellen Stand von jemandem geben, der ihn verantwortet. Stand dieser Einschätzung: 24. August 2026.

Was du heute konkret tun kannst

  • Schreib auf, welche KI-Werkzeuge in deinem Betrieb benutzt werden. Eine Liste auf einer halben Seite genügt.
  • Halt in zwei, drei Sätzen fest, wofür sie benutzt werden dürfen und wofür nicht – vor allem, welche Daten nicht hineingehören.
  • Sorg dafür, dass alle, die damit arbeiten, die Grundlagen verstehen. Das ist die KI-Kompetenzpflicht, und mehr steckt für kleine Betriebe nicht dahinter.
  • Kennzeichne, was gekennzeichnet gehört: Chatbots und täuschend echte Bilder oder Videos.

Das ist kein Projekt, das ist ein Nachmittag. Und es ist deutlich weniger, als die Überschriften vermuten lassen.

Keine Rechtsberatung

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